BETRIEBSPRÜFUNG

Steuerliche Betriebsprüfungen oder gar Steuerfahndungsprüfungen stellen starke Eingriffe in die wirtschaftliche oder private Sphäre eines Steuerpflichtigen dar. Eine effiziente Prävention verringert die Wahrscheinlichkeit unerwarteter und unerfreulicher Überraschungen.

Unzureichend vorbereitete und fachlich ineffizient betreute Ermittlungsverfahren der Finanzverwaltung führen oft zu hohen Steuernachforderungen, die bei qualifizierter Beratung von Beginn an hätten vermieden werden können.

Besondere Bedeutung hat dabei das systematische Aufspüren potenzieller Schwachstellen in Buchhaltung, Steuererklärung, etc. durch die Finanzverwaltung mit Hilfe des Einsatzes digitaler Prüfungsmethoden und -software.

Steuerliche Durchsetzungsberatung dient der Wahrung Ihrer Interessen und Rechte. Sie erfolgt hinsichtlich geplanter steuerlicher Gestaltungen präventiv durch strategische Beratung und detaillierter Analyse des Prüfungsgegenstandes bis hin zur rechtsverbindlichen Absicherung durch verbindliche Aussagen, reaktiv durch die Vertretung in steuerlichen Außenprüfungen oder vor Finanzgerichten.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir begleiten unsere Mandanten umfassend – in Teilbereichen unterstützt durch kooperierende Rechtsanwälte – insbesondere durch:

  • Einholung verbindlicher Auskünfte

  • Begleitung der steuerlichen Außenprüfung beginnend mit der strategische Beratung im Vorfeld bis zur Vertretung in der Schlussbesprechung und Auswertung des Prüfungsberichts

  • Unterstützung bei der Abfassung strafbefreiender Selbstanzeigen vor Einleitung von steuerrechtlicher Ermittlungen

  • Überwachung des Datenaustauschs mit der Finanzverwaltung entsprechend GdPdU

  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren

  • Vertretung im Fall von Steuerstreitverfahren

  • Klärung verfahrensrechtlicher Sonderfragen /Gutachtliche Klärung besonderer Prüfungsschwerpunkte

  • Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen bzw. zur Erlangung von Steuerstundungen

Um die Belastung unserer Mandanten zu vermeiden, werden Betriebsprüfungen – soweit möglich – in unseren Kanzleiräumen abgewickelt.

IHR NUTZEN

Betriebsprüfungen sind häufig unangenehm. Nutzen Sie unsere Stärken und Erfahrungen, wenn Konflikte mit Finanzbehörden zum Tragen kommen. Durch vorausschauende Beratung wird so mancher Außenprüfung der Schrecken genommen, in dem wir gemeinsam mit Ihnen die voraussichtlichen Fragen und Prüfungsschwerpunkte analysieren und vorbereiten.

Ihre Interessen setzen wir bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, bei steuerlichen Außenprüfungen oder im Rechtsbehelfsverfahren in angemessener Art und Weise durch.

Im außergerichtlichen Einspruchsverfahren klären wir für Sie soweit erreichbar verschiedene Aspekte und Feststellungen des Betriebsprüfers. Die KANZLEI HOLZ Wirtschaftsprüfung + Steuerberatung verfügt über Routine und Erfahrungen in diesem Tagesgeschäft.

Die Durchsetzung von Ansprüchen vor Finanzgericht sollte sich dann anschließen, wenn vernünftige Erfolgschancen bestehen. Die anderenfalls entstehenden Zeit- und Geldverlusten vermeiden wir im Sinne unsere Mandanten.