INTERNATIONALES STEUERRECHT

Nahezu alle grenzüberschreitenden Aktivitäten sind mit steuerlichen Fragestellungen verknüpft. Gerade mittelständische Unternehmen sehen sich daher aus Anlass ihres Auslandsengagements mehr und mehr mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Eine Vielzahl komplexer Regelungen verschiedener nationaler und internationaler Steuersysteme, wie EU-Vorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen, gilt es zu beachten. Hinzu kommt die fortschreitende Weiterentwicklung der Rechtsprechung der Finanzgerichte bis hin zum EuGH.

Erfolgreiche Unternehmen verfolgen häufig Expansionsstrategien durch Ausweitung der Leistungsbeziehungen zu ausländischen Kunden oder Lieferanten oder investieren in ausländische Produktionsstandorte oder Vertriebsnetze. Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit dieser strategischen Entscheidungen hat die Besonderheiten des ausländischen Steuerrechts einzubeziehen, um potentielle Doppelbesteuerungen zu vermeiden und durch Nutzung der Vorteile aus dem internationalen Steuergefälle bei Auslandsinvestitionen eine Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung zu realisieren.

Von besonderer Relevanz internationaler Leistungsbeziehungen im operativen Bereich sind die belastbare Ermittlung von angemessenen Verrechnungspreisen, deren konkreter Nachweis sowie eine nachvollziehbare Dokumentation.

UNSERE LEISTUNGEN

Die KANZLEI HOLZ berät bei grenzüberschreitenden Fragestellungen im Steuerrecht durch die Erarbeitung steueroptimierender Lösungen und die Unterstützung deren Umsetzung unter anderem durch:

  • Unterstützung der Standort- und Rechtformwahl für Auslandsinvestment (wie bpsw. Niederlassungen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, Joint-Ventures)

  • Begleitung grenzüberschreitender Unternehmenstransaktionen (inbound und outbound)

  • Ermittlung von Betriebsstätten-Ergebnissen und Beratung zur Betriebsstätten-Besteuerung

  • Unterstützung zur Gestaltung steueroptimierte Strukturierung international tätiger Konzerne (Holdingstruktur, Mitarbeiter-Entsendung)

  • Steueroptimierte Nutzung von Niedrigsteuerländern / internationale Verlustnutzung

  • Beratung in Fragen des Außensteuerrechts und von Doppelbesteuerungsabkommen

  • Unterstützung bei Fragen der Gestaltung, Dokumentation und Durchsetzung von Verrechnungspreisen

  • Beratung bei Zuzug aus dem Ausland und Wegzug in das Ausland

  • Unterstützung von Privatpersonen bei Gestaltung der Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug

IHR NUTZEN

Unsere Gestaltungsempfehlungen beziehen Ihre individuellen Zielsetzungen und Notwendigkeiten ein und helfen Ihnen, die Steuerlast im betrieblichen und privaten Bereich zu senken.

Und im steuerlichen Regelungsdschungel verlieren Sie nicht den Überblick.